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   OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11   

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OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11 (https://dejure.org/2012,9204)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.04.2012 - 1 B 170/11 (https://dejure.org/2012,9204)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. April 2012 - 1 B 170/11 (https://dejure.org/2012,9204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 48 Abs. 1 Nr. 7; GG Art 28 Abs. 2; AEG § 18a Nr. 7; SächsVerf Art 82
    Netzergänzende Maßnahmen, gemeindliche Planungshoheit, Präklusion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz einer Gemeinde gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Rechtschutz einer Gemeinde bei Eingreifen eines Planfeststellungsbeschlusses in den Aufgabenbereich der Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtschutz einer Gemeinde gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Rechtschutz einer Gemeinde bei Eingreifen eines Planfeststellungsbeschlusses in den Aufgabenbereich der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11

    Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit,

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
    2 Die Antragstellerin hat gegen den ihr am 22. Juni 2011 zugestellten Planfeststellungsbeschluss vom 15. Juni 2011 am 22. Juli 2011 Klage vor dem Oberverwaltungsgericht erhoben (1 C 21/11) und gleichzeitig den hier zu entscheidenden Antrag auf vorläufigen Rechtschutz (§ 80 Abs. 5 VwGO) gestellt.

    8 Mit Beschluss vom 15. September 2011 hat der Senat den Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer Zwischenverfügung abgelehnt.9 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten (1 B 170/11 [4 Bände] und 1 C 21/11 [5 Bände zuzüglich einem Anlagenordner]) und die zugrundeliegenden Behördenakten (41 Ordner) Bezug genommen.

    Dabei hat die Anfechtungsklage (1 C 21/11) keine aufschiebende Wirkung.

    12 Der Antrag auf Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (1 C 21/11), die ebenfalls am 22. Juli 2011 erhoben wurde, ist zulässig.

    Die auf eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. Juni 2011 gerichtete Klage (1 C 21/11, vgl. S. 82 der Gerichtsakte) wird nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich keinen Erfolg haben.

    (vgl. § 18e Abs. 6 Satz 2 AEG und BVerwG, Urt. v. 7. März 2007, a. a. O., juris Rn. 17 und Beschl. v. 9. November 1999, Rn. 5), wie es die Antragsteller hilfsweise im Hauptsacheverfahren (1 C 21/11) auch beantragt.

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
    Die von ihnen in diesem Zusammenhang angeführten Fallgruppen, in denen die Rechtsprechung die Möglichkeit einer rechtserheblichen Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit angenommen hat, kennzeichnen Bereiche, in denen die Fachplanung die Belange der Gemeinde zur Kenntnis zu nehmen und abzuwägen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. November 2002 - 9 VR 14/02 -, juris Rn. 4), wie das hierrelevante Abwägungsgebot gemäß § 18 Satz 2 AEG.

    Die Frage, ob von einer Gemeinde geltend gemachte Belange unter dem genannten Aspekt abwägungsbeachtlich sind, betrifft vielmehr in aller Regel nicht die Zulässigkeit der von ihr eingelegten Rechtsbehelfe, sondern deren Begründetheit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. November 2002 a. a. O., juris Rn. 4).

    26 Zu den Anforderungen in Bezug auf die Annahme einer Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 5. November 2002 - 9 VR 14/02, a. a. O., juris Rn. 6) das Folgende ausgeführt:.

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
    Letzteres bedeutet aber nicht, dass sich die Gemeinde als rechtsfähige Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 SächsGemO) nicht gegen Beeinträchtigungen solcher Rechte wenden kann, die ihr unterhalb der Grundrechtsebene durch die einfachen Gesetze - beispielsweise § 903 BGB - gewährt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Juni 2001, BVerwGE 114, 301 m. w. N.).

    Eine Gemeinde ist im Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO antragsbefugt, wenn sie geltend machen kann, dass bei Verwirklichung der Planung gemeindliches Eigentum möglicherweise beeinträchtigt wird, in dem beispielsweise auf den Grundstücken befindliche gemeindliche Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich in Mitleidenschaft gezogen würden (BVerwG, Urt. v. 7. Juni 2001, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
    Es bestehen auch keine grundlegenden Bedenken gegen die Vornahme von ergänzenden passiven Schallschutzmaßnahmen, denn für die Frage der Gesundheitsgefährdung durch den hier im Vordergrund stehenden nächtlichen Lärm sind allein die Innenraumpegel entscheidend (siehe BVerwG, Urt. v. 7. März 2007 - 9 C 2/06 -, juris Rn. 29).

    (vgl. § 18e Abs. 6 Satz 2 AEG und BVerwG, Urt. v. 7. März 2007, a. a. O., juris Rn. 17 und Beschl. v. 9. November 1999, Rn. 5), wie es die Antragsteller hilfsweise im Hauptsacheverfahren (1 C 21/11) auch beantragt.

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
    Hinsichtlich der Verfahrensweise zu den Erschütterungsimmissionen werde auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2010 - 7 A 14/09 - Bezug genommen.

    30 Ferner bestehen für eine Verletzung der Planungshoheit in Bezug auf Erschütterungsimmissionen hinsichtlich der Strecken 6377 und 6362 derzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte, da von diesen ebenfalls wohl nicht die gesamten von der Antragstellerin benannten Baugebiete betroffen sind und die Antragsgegnerin im Übrigen bereits im Wege der ersten Planänderung mit der Nebenbestimmung A.4.4e der Vorhabenträgerin aufgegeben hat, die Werte der DIN 4150/03 einzuhalten und vor und nach der Baumaßnahme eine Beweissicherung im Bereich eines 15 m breiten Korridors zu beiden Seiten der planfestgestellten Streckenabschnitte (einschließlich der Gebäude F....................straße und H........straße in M...........) durchzuführen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 21. Dezember 2010, NVwZ 2011, 676).

  • BVerwG, 04.08.2008 - 9 VR 12.08

    Planfeststellung für den Rückbau eines Bahnübergangs; sofortige Vollziehbarkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
    15 Die hier in Streit stehende rechtliche Betroffenheit aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG umfasst das danach eingeräumte Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln, wozu auch das Recht auf Planung gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2008 a. a. O., Rn. 28, m. w. N., v. 4. August 2008, NVwZ 2008, 1237, v. 12 April 2000, BVerwGE 11, 108 und v. 11. April 1986, BVerwGE 74, 124).

    Dass die Entwicklung der Antragstellerin durch das Anbringen von Lärmschutzwänden, die gerade der Lärmminderung dienen, konkret beeinträchtigt wird oder diese die künftige Entwicklung der Antragstellerin absehbar negativ beeinflussen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. August 2008, NVwZ 2008, 1237), wird lediglich behauptet, nicht jedoch hinreichend substantiiert dargetan.

  • BVerwG, 26.05.2011 - 7 A 10.10

    Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke im

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
    Eine rechtswahrende Einwendung muss ferner erkennen lassen, in welcher Hinsicht Bedenken gegen die in Aussicht genommene Planung - aus der Sicht des Einwenders - bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 2011 - 7 A 10/10 -, juris Rn. 31 und Beschl. v. 11. Mai 2010 - 7 VR 2/09 -, juris Rn. 12 ).

    Es ist vielmehr nach Aktenlage wohl nur eine verhältnismäßig begrenzte Anzahl von Wohneinheiten - jedenfalls von erheblichen Lärmbeeinträchtigungen - betroffen, so dass die Eigentümer dieser Grundstücke ihre aus Art. 14 GG, § 41 BImSchG resultierenden Rechte - wie teilweise auch geschehen - selbst geltend machen müssen, da es nicht Aufgabe der Gemeinde ist als Sachwalterin, Rechte Dritter geltend zu machen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 26. Mai 2011 a. a. O., juris Rn. 10 ff.; BayVGH, Beschl. v. 29. November 2004 - 22 AS 04.40066 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08

    Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
    Vorbehaltlich einer anderweitigen einfachgesetzlichen Ausgestaltung (wie etwa in § 35 BBergG, vgl. BVerwG, Urt. v. 20. November 2008, NVwZ-RR 2009, 153, 155) kann eine Gemeinde als Eigentümerin planbetroffener Grundstücke eine Planfeststellung, der eine enteignungsrechtliche Vorwirkung zukommt, nicht mit der Begründung anfechten, öffentliche, sie nicht in ihrem Selbstverwaltungsrecht schützende Belange seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden.

    Eine umfassende Prüfungsbefugnis steht jedoch nur privaten Eigentümern zu, die durch eine Planfeststellung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. November 2008 a. a. O.).

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
    Eine solche Planergänzung, die nur im Wege der Verpflichtungsklage und nicht mittels einer Anfechtungsklage - wie für das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO erforderlich - erstritten werden kann, kann damit im Übrigen auch nicht Grundlage eines Verfahrens auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Dezember 1995 - 11 VR 6/95 -, juris Rn. 21).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10

    Eisenbahnrecht; ortsbildgerechte Gestaltung von Lärmschutzwänden

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
    O......" Einschränkungen erhält oder eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts im Übrigen durch eine Beeinträchtigung des Ortsbilds möglich erscheinen (vgl. in diesem Zusammenhang OVG-Rh.-Pf., Beschl. v. 11. Juni 2010, NVwZ-RR 2010, 735), kann an diese Stelle aber offen bleiben, da die Antragstellerin - mit der Folge einer insoweit gegebenen Antragsbefugnis - jedenfalls geltend machen kann, durch den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss möglicherweise in ihrem Eigentumsrecht verletzt zu sein.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

  • BVerwG, 17.12.2009 - 7 A 7.09

    Planfeststellung; Eisenbahnstrecke; Eisenbahnüberführung; Straße; Straßenbahn;

  • BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07

    Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und

  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
  • BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 2.02

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 115/07

    Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

  • BVerwG, 11.05.2010 - 7 VR 2.09

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Ausschluss von Einwendungen; Anforderungen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke: Lärmschutz - Ausschluss der

  • VGH Bayern, 16.03.2011 - 22 A 09.40041

    Zum Anspruch einer Gemeinde auf behindertengerechten Ausbau einer S-Bahn-Station

  • OVG Thüringen, 19.05.2010 - 1 O 7/09

    Präklusion gemeindlicher Einwendungen gegen eine eisenbahnrechtliche

  • VGH Bayern, 29.11.2004 - 22 AS 04.40066

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit;

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11

    Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit,

    31 Den Antrag der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutz hat der Senat mit Beschluss vom 4. April 2012 - 1 B 170/11 - abgelehnt.

    36 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten (Eilverfahren 1 B 170/11 [4 Bände] und 1 C 21/11 [5 Bände zuzüglich einem Anlagenordner]), insbesondere die Niederschriften über den Ortstermin am 18. April 2012 und über die Termine zur mündlichen Verhandlung vom 29. November 2012 und 14. August 2014 sowie die zugrundeliegenden Behördenakten [41 Ordner]) Bezug genommen.

    42 Zwar genießt gemeindeeigenes Eigentum nicht den grundrechtlichen Eigentumsschutz (vgl. Senatsbeschl. v. 4. April 2012 - 1 B 170/11 -).

    Auch aus der von der Klägerin in Bezug genommenen (im Verfahren - 1 B 170/11 - vorgelegten) "Durchsicht der schalltechnischen Untersuchungen der B......... GmbH" vom 26. Mai 2009 folgt nichts anderes, da danach die Vorgehensweise im zugrunde gelegten Schallgutachten für "prinzipiell methodisch richtig" erachtet wird.

  • OVG Sachsen, 26.06.2013 - 1 C 8/10

    Kommunale Klagen wegen unzureichender Ausstattung von Bahnsteigen unzulässig

    Dies gilt auch für eine Veränderung der verkehrlichen Infrastruktur (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2008 - 9 A 19.08 -, juris m. w. N.; Senatsurt. v. 13. Dezember 2012 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 4. April 2012 - 1 B 170/11 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 10.01.2023 - 4 B 260/22

    Eilrechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss; Glaubhaftmachung; Wiedereinsetzung

    Das einzelfallbezogen darzulegende Vollzugsinteresse muss dabei grundsätzlich über das Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes selbst hinausgehen, d. h. aus der Begründung muss hinreichend deutlich hervorgehen, warum die Behörde eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält (SächsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 - 1 B 170/11 -, juris Rn. 23: m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 31. August 2022 - 22 AS 22.40052 -, juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 29.03.2021 - 1 B 30/21

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung; Nachbarantrag; Nachbar;

    Ausreichend aber auch erforderlich ist, dass ein Antragsteller möglicherweise in seinen Rechten verletzt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 4. April 2012 - 1 B 170/11 -, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 03.08.2018 - 1 B 34/17

    Zwischenentscheidung; Drittanfechtung; Hauptbetriebsplan; kommunales

    Dies gilt auch für eine Veränderung der verkehrlichen Infrastruktur (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2008 - 9 A 19.08 -, juris m. w. N.; Senatsurt. v. 13. Dezember 2012 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 4. April 2012 - 1 B 170/11 - , juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12

    Regionalplan, Teilfortschreibung, Trassenkorridor, Bundesfernstraße, Ziele,

    31 Eine mögliche Verletzung der vom kommunalen Selbstverwaltungsrecht umfassten gemeindlichen Planungshoheit (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Dezember 2008 - 9 A 19.08 -, juris Rn. 28; Senatsbeschl. v. 4. April 2012 - 1 B 170/11 -, juris Rn. 15 m. w. N.) oder des gemeindlichen Selbstgestaltungsrechts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. Dezember 1996 - 11 VR 8.96 -, juris Rn. 22) scheiden aus, weil von der angegriffenen Teilfortschreibung keine unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art auf die Antragstellerin ausgehen.
  • OVG Sachsen, 13.12.2012 - 1 C 12/09

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung, Rechtsschutzbedürfnis, Nutzlosigkeit einer

    Darüber hinaus sind die Gemeinden unabhängig von einer Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit auch gegenüber solchen Planungen und Maßnahmen überörtlicher Verwaltungsträger rechtlich geschützt, die das Gemeindegebiet oder Teile hiervon nachhaltig betreffen und die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2008 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 4. April 2012 - 1 B 170/11 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.12.2014 - 1 B 227/14

    Bauordnungsverfügung, Standsicherheit

    Es genügt, wenn die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe angegeben werden, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt auszuschließen (vgl. Beschl. des Senats v. 4. April 2012 - 1 B 170/11 -, juris Rn. 23).
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